UV-Blutdoping-Affaire Erfurt / Kittel, Steigmiller |
13.06.2012 10:50
Piti unregistriert
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Original von ogkempf
Sind die Sportler nicht verpflichtet zum Stuetzpunktarzt zu gehen? |
Nö. Der OSP-Arzt ist für die für den Athleten kostenlose sportmedizinsche Betreuung vorgesehen. Leistungsdiagnostik, Trainingsberatung usw. sind keine Kassenleistungen. Ansonsten gilt der Grundsatz der freien Arztwahl.
Würde es um die Behandlung von Krankheiten gehen, müssten die ärztlichen Leistungen auch über die Krankenkasse abgerechnet werden und nicht über den OSP, was ja für viele der eigentliche Skandal ist: dass in Erfurt eine Dopingpraxis über Steuermittel finanziert wurde.
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13.06.2012 11:33
Donishäusle
E'richtige Schwarzwälder und zweifellos naiv.
Dabei seit: 17.02.2003
Herkunft: Schwarzwald Fan von: Dölerich Hirnfidler, Eric Moussambani
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Original von Piti
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Original von ogkempf
Sind die Sportler nicht verpflichtet zum Stuetzpunktarzt zu gehen? |
Nö. Der OSP-Arzt ist für die für den Athleten kostenlose sportmedizinsche Betreuung vorgesehen. Leistungsdiagnostik, Trainingsberatung usw. sind keine Kassenleistungen. Ansonsten gilt der Grundsatz der freien Arztwahl.
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Sicher? Woher weisst Du das? Ich vermute man hat (und zwar eigentlich aus guten Gründen) den Sportlern dringend nahegelegt, auch zur medizinischen Betreuung den auch als Allgemeinarzt tätigen Franke aufzusuchen. Die Leistungsdiagnostik, etc. wäre viel eher das Aufgabenfeld von Sportwissenschaftlern, Trainern.
Der OSP-Arzt sollte vielmehr verhindern, das sich die Sportler bei irgendwelchen obskuren Medizinern, obskuren Behandlungen unterziehen. Das eben genau das durch Frankes UV-Eigenblutbehandlung unterlaufen wurde ist für mich der Skandal, und er damit auch eindeutig der Hauptverantwortliche.
Das die Sportler hier zwar de jure eine verbotenen Methode angewandt haben, aber de facto kein schuldhaftes Verhalten (der Sportler) vorliegt, fände ich eine nachvollziebare und gute Lösung.
__________________ Go funk yourself
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13.06.2012 11:40
panni
Tour-Sieger
Dabei seit: 29.04.2002
Herkunft: Halle Fan von: Jan Ullrich, Andreas Klöden, Tony Martin, Fabian Wegmann und Marcus Burghardt
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Original von Donishäusle
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Original von Piti
Nö. Der OSP-Arzt ist für die für den Athleten kostenlose sportmedizinsche Betreuung vorgesehen. Leistungsdiagnostik, Trainingsberatung usw. sind keine Kassenleistungen. Ansonsten gilt der Grundsatz der freien Arztwahl.
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Sicher? Woher weisst Du das? Ich vermute man hat (und zwar eigentlich aus guten Gründen) den Sportlern dringend nahegelegt, auch zur medizinischen Betreuung den auch als Allgemeinarzt tätigen Franke aufzusuchen. |
Genau. Das wurde u. a. von den Fahrern des TET bereits mehrfach so bestätigt.
__________________ Zitat JML: "Sicher bewundere ich den Perfektionisten Armstrong, doch ich bewundere auch die athletische und ästhetische Perfektion von Ullrich, der in dieser Hinsicht sogar Indurain noch übertrifft. Jan ist der Prototyp des modernen Rennfahrers."
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13.06.2012 13:04
Piti unregistriert
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Original von Donishäusle
Sicher? Woher weisst Du das? |
Aus den Richtlinien des Bundestags und Veröffentlichungen wie dieser.
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Der OSP-Arzt sollte vielmehr verhindern, das sich die Sportler bei irgendwelchen obskuren Medizinern, obskuren Behandlungen unterziehen. |
Nette Idee, aber leider auch schön naiv.
Zitat:
Zitat: |
Judith Hesse hatte sich wegen einer akuten und schwerwiegenden Erkrankung nach ihrer Rückkehr von einem Wettkampf zunächst zu ihrem Verbandsarzt begeben. Dieser hatte sie an den Erfurter Stützpunktarzt Andreas Franke überwiesen. |
Warum hat der Verbandsarzt die "akute" Erkrankung nicht selbst behandelt? Oder, wenn er sich nicht kompetent sieht, die Sportlerin an einen Spezialisten überwiesen?
Vielleicht - man muss mit den Formulierungen ja vorsichtig sein - weil so eine Überweisung im System organisierten Dopings absolut Sinn macht?
Der Verbandsarzt unterliegt den Bestimmungen der NADA und würde bei Dopingpraktiken, die er mit zu veranworten hat, sanktioniert. Ein freier Arzt, der auf Honorarbasis mit dem OSP kooperiert, jedoch nicht. Der kann Dopingpraktiken betreiben, wie er lustig ist, solange er nicht gegen gesetztliche Bestimmungen verstößt.
Zitat: |
Das eben genau das durch Frankes UV-Eigenblutbehandlung unterlaufen wurde ist für mich der Skandal, und er damit auch eindeutig der Hauptverantwortliche. |
Franke ist am Ende vielleicht auch nur der nützliche Idiot. Der eigentliche Skandal ist, dass der Stützpunkt trotz begründeten Zweifeln an der Zulässigkeit der Methode diese über einen langen Zeitraum wissentlich finanziell gefördert hat - ohne dass dies für die Verantwortlichen Konsequenzen hätte. DAS sagt eine Menge aus über das Sportföderungssystem in Deutschland - und dessen Prioritäten.
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13.06.2012 14:16
renner
-
Dabei seit: 24.01.2012
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Die Kalkulation mit dem bedingten Misserfolg!
__________________ "Um es einfach zu sagen: die Vögel singen viel mehr, als nach Darwin erlaubt ist." (Buytendijk)
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13.06.2012 15:13
Donishäusle
E'richtige Schwarzwälder und zweifellos naiv.
Dabei seit: 17.02.2003
Herkunft: Schwarzwald Fan von: Dölerich Hirnfidler, Eric Moussambani
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Zitat: |
Original von Piti
dieser.
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Aus der Veröffentlichung:
"Werden bei der sportmedizinischen Gesundheitsuntersuchung behandlungs- oder überwachungsbedürftige Befunde erhoben, wird der Athlet an einen Facharzt bzw. OSP- Arzt zur entsprechenden Behandlung/Betreuung weitergeleitet."
Das klingt mir ganz eindeutig nach einer medizinischen, nicht sportphysiologischen Betreuung.
Wieso ist es naiv einen bekannten und damit auch kontrollierbaren Arzt zu installieren, ist die Gefahr das hier dinge im Verborgenen geschehen grösser, als wenn es viele, vielleicht unbekannte Hausärzte gäbe? Das hier die Kontrolle auf allen Instanzen, also der des OSP aber auch NADA und WADA so umfänglich versagt kann man ja nicht ahnen.
Das man das Ganze jetzt versucht als systemimmanentes Phänomen des Leistungssportes zu erklären kennt man auch schon zur Genüge....
__________________ Go funk yourself
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13.06.2012 16:56
renner
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Dabei seit: 24.01.2012
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Zitat: |
Original von Donishäusle
Zitat: |
Original von Piti
dieser.
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Aus der Veröffentlichung:
"Werden bei der sportmedizinischen Gesundheitsuntersuchung behandlungs- oder überwachungsbedürftige Befunde erhoben, wird der Athlet an einen Facharzt bzw. OSP- Arzt zur entsprechenden Behandlung/Betreuung weitergeleitet."
Das klingt mir ganz eindeutig nach einer medizinischen, nicht sportphysiologischen Betreuung.
Wieso ist es naiv einen bekannten und damit auch kontrollierbaren Arzt zu installieren, ist die Gefahr das hier dinge im Verborgenen geschehen grösser, als wenn es viele, vielleicht unbekannte Hausärzte gäbe? Das hier die Kontrolle auf allen Instanzen, also der des OSP aber auch NADA und WADA so umfänglich versagt kann man ja nicht ahnen.
Das man das Ganze jetzt versucht als systemimmanentes Phänomen des Leistungssportes zu erklären kennt man auch schon zur Genüge....
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Auf jeden Fall korrumpiert der Mediziner sein ärztliches Berufsethos, wenn er als Leistungsdienstleister die Magie der Leistungssteigerung als Nebenfolge einer Infektbehandlung im Auge hat. (An die Verbesserung der Fließeigensschaften des Blutes angesichts einer Epo-Manipulation wollen wir gar nicht denken) Insofern gibt es keinen wirklichen Unterschied zwischen der medizinischen und sportphysiologischen Betreuung. Selbstverständlich darf man die böse Motivation nicht unterstellen, aber jede juristische Begründung muss sie als Möglichkeit einkalkulieren. Dann nämlich wäre es ebenfalls, wenngleich in einem süffisanten Sinn sachfremd, wenn die Athletin weitere Erkundigungen einholt, statt dem Dienstleister zu vertrauen. Die Begründung zur Entlastung geht also davon aus, dass die Motivation des Arztes gut war, weil die Krankheit der Athletin jeden bösen Willen ausschließt. Und zwar bei beiden.
__________________ "Um es einfach zu sagen: die Vögel singen viel mehr, als nach Darwin erlaubt ist." (Buytendijk)
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13.06.2012 23:07
Donishäusle
E'richtige Schwarzwälder und zweifellos naiv.
Dabei seit: 17.02.2003
Herkunft: Schwarzwald Fan von: Dölerich Hirnfidler, Eric Moussambani
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Zitat: |
Original von renner
Die Begründung zur Entlastung geht also davon aus, dass die Motivation des Arztes gut war, weil die Krankheit der Athletin jeden bösen Willen ausschließt. Und zwar bei beiden.
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Die Begründung zur Entlastung gründet sich sehr wahrscheinlich de facto auch darauf, das sich alle beschriebenen (theoretischen) Effekte auf ca. 50ml Blut, also ca. 1% der Gesamtblutmenge eines Erwachsenen beziehen. Eine weitere Rolle dürfte die Tatsche sein, dass man sich auf Seiten des OSP nicht eben um Geheimhaltung bemüht hat. Eine der Lehren sollte vielleicht sein einen Formalismus bei der NADA/WADA für solche Anfragen zu installieren, und natürlich von jedem Einsatz einer Methode abzusehen, die nicht höchstoffiziell abgesegnet ist.
Wie gesagt, ändert alles nicht an der Tatsache, daß eine verbotene Methode angewendet wurde. Die Sportler dafür büßen zu lassen fände ich bedauerlich, was nicht heisst das es prinzipiell keine Konsequenzen für den OSP haben sollte. Ganz im Gegenteil.
__________________ Go funk yourself
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21.09.2012 17:10
denkbär
nie positiv verpestet
Dabei seit: 13.07.2006
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22.09.2012 09:33
panni
Tour-Sieger
Dabei seit: 29.04.2002
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Keine Ahnung ob sich die WADA auch mit Fällen befasst wo sowohl in der A- als auch in der B-Probe eine verbotene Substanz nachgewiesen wurde und der Athlet die dafür vorgesehene Sanktion durch die für ihn zuständige Antidopingagentur erhalten hat, aber alle von den eindeutigen Dopingvergehen etwas abweichenden Fälle werden von ihr nochmals geprüft. So war es u. a. auch im Fall Ovtscharov, um mal ein anderes deutsches Urteil als Beispiel anzuführen. Die WADA hatte bekanntlich den Freispruch anerkannt. Das hat überhaupt nichts, wie im Spiegel Artikel gemutmaßt wird, mit Misstrauen gegenüber dem deutschen Schiedsgericht zu tun, sondern soll lediglich sicherstellen dass das Antidopingreglement korrekt interpretiert und angewandt wurde.
__________________ Zitat JML: "Sicher bewundere ich den Perfektionisten Armstrong, doch ich bewundere auch die athletische und ästhetische Perfektion von Ullrich, der in dieser Hinsicht sogar Indurain noch übertrifft. Jan ist der Prototyp des modernen Rennfahrers."
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von panni: 22.09.2012 09:48.
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30.11.2012 15:05
Joe Turner
Kinderbildermaler
Dabei seit: 04.08.2006
Fan von: Identitäten
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Original von Joe Turner
Gegen "ich war erst süße 19, die ham mich mit meinem Schnupfen zum Olympiarzt geschickt, der mir ausdrücklich versicherte" kann das alles noch nicht richtig anstinken. Jedenfalls gefühlt
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d. Unklarer Kurs von NADA und WADA
132. Die Staatsanwaltschaft Erfurt stützt sich auf E-Mail-Verkehr mit der NADA. Dieser E-Mail-Verkehr belege, dass bereits im Juni 2007 bei der NADA von einem Zeugen wegen dieser UV-Behandlung nachgefragt worden sei. Dem Zeugen sei seitens der NADA mit E-Mail vom 26. September 2007 mitgeteilt worden, dass diese Frage bereits in der medizinischen und analytischen Kommission der NADA diskutiert und wegen der möglichen Brisanz der WADA als maßgebliche Instanz zur Stellungnahme vorgelegt worden sei. Sobald deren Aussage vorliegen würde, werde man sich wieder melden (Einstellungsgründe, S. 8). Eine solche Rückmeldung sei aber nie erfolgt. Auch der Leiter des Olympiastützpunktes habe die NADA zu diesem Zeitpunkt – also im Jahre 2007 – ausdrücklich auf diese Methode aufmerksam gemacht und deren Zulässigkeit erfragt (Einstellungsgründe, S. 8).
133. Dies geht einher mit dem Vortrag des Schiedsbeklagten in dessen Klageerwiderung (S. 15-18, Rn. 49-58) und mit der vom Schiedsbeklagten vorgelegten Korrespondenz des OSP-Leiters … mit der NADA vom 21. September 2007 (Anlage B 5) und zwischen NADA und WADA aus dem Jahr 2010 (Anlage B 6 bis B 9) lässt keineswegs darauf schließen, dass NADA oder WADA die streitgegenständliche Behandlungsmethode zu diesem Zeitpunkt als verboten ansahen. Ganz im Gegenteil erschließt sich aus dieser Korrespondenz vielmehr, dass diese Behandlungsmethode zwar Fra- gen auslöste, aber noch nicht verboten war und eigentliches Thema daher war, ob nicht für eine ausdrückliche Klarstellung (oder gegebenenfalls ein Verbot) gesorgt werden könnte.
e. Schlussfolgerung des Schiedsgerichts
134. In dieser Situation kann nach Auffassung des Schiedsgerichts von einem 16-jährigen kranken Sportler, der von seinem Bundestrainer zum Sportmediziner des Olympiastützpunktes begleitet wird, von diesem eine Behandlung vorgeschlagen bekommt und auf Rückfrage und nach Besprechung mit seinem Bundestrainer feststellt, dass die Behandlung zulässig ist, nicht erwartet werden, dass er zu diesem Zeitpunkt ahnt, dass WADA und NADA nach vielem – sicher auch unrühmlichen – Hin und Her letztlich zu dem Schluss kommen werden, dass diese Behandlungsmethode nun doch auch im Jahr 2008 verboten sein soll. |
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14.08.2013 18:05
denkbär
nie positiv verpestet
Dabei seit: 13.07.2006
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Das heterologe Blutwurst-Urteil
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Zitat: |
Original von Donishäusle
Zitat: |
Original von denkbär
Aber das ist doch das gewohnte Winkeladvokatentum wie man es aus dem leistungsgesteigerten Sport hinlänglich kennt. Was nicht ausdrücklichst verboten ist, kann doch auch erlaubt sein.
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Die Zeiten sollten doch wenigstens für offizielle Verbandsärzte engültig vorbei sein. Was irgendwelche Quacksalber im Hinterzimmer treiben wird man nie ganz kontrollieren können, aber von einem OSP mit Fürsorgepflicht für Minderjährige und jedem approbierten Arzt erwarte ich was anderes. |
Zitat: |
Quelle: Gazzetta C4F
Causa Erfurt: Das CAS hat sein Urteil in der Sache UV-Bestrahlung von Eigenblut veröffentlicht. Konkret ging es dabei um eine einmalige Anwendung des Verfahrens bei einem 16 jährigen im Jahr 2008. Vor allem, da es sich um eine einmalige Anwendung in geringer Menge handelte, die damit den Sauerstofftransfer nicht beeinflusste, entschied das Gericht, es handele sich nicht um Doping. Das Gericht stellte in seiner Begründung auch fest, dass es unangebracht sei einen 16jährigen Sportler zu belangen wenn gleichzeitig die beiden Erwachsenen, Trainer und Arzt, unbehelligt blieben. Zudem ließ sich das Gericht auf die Unterscheidung von Infusion und Injektion ein. Die Frage, ob die Methode schon vor 2011 verboten war, dürfte damit nicht entschieden sein.
TAS/CAS: CAS 2012/A/2997 Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) v. Y. Schiedsspruch |
Im Kapitel "B. RECHTLICHE ERWÄGUNGEN" unter
" II. Materielles" ,
"b) Der Verstoss gegen die WADA-Verbotsliste 2008 (objektive Seite)",
"1. Ist die 'Erhöhung des Sauerstofftransfers' Teil desTatbestandes?"
findet sich in Absatz 31 ein krasses Beispiel um welche entlegenen Ecken sich die Hirnwindungen der Advokaten so zu legen pflegen:
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Liest man nämlich M1.1 für sich allein, wäre der (Verbots-)Tatbestand unerträglich weit. Letztlich wäre dann nämlich – grundsätzlich – auch das Verspeisen einer Blutwurst eine „Verbotene Methode“; denn hierbei handelt es sich um heterologes Blut, das ein Athlet zu sich nehmen und damit letztlich anwenden würde. |
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42. Unter Berücksichtigung der obigen Darlegungen ist es für das Panel höchstens strittig,
ob eine UV-Bestrahlung der vorliegend zu beurteilen den Art (einmalig, 50 ml Eigenblut, kurze UV-C-Lichtbestrahlung von 10 Minuten) eine Erhöhung des Sauerstofftransfers bewirken kann. Für das Panel ist das Beweismass der comfortable satisfaction jedenfalls nicht erreicht, so dass das objektive Tatbestandsmerkmal (Erhöhung des Sauerstofftransportes) nicht erfüllt ist. |
Damit wird die Quacksalberei im Doping auch noch legitimiert. Wenn es nicht nachweislich wirkt, dann darf man auch Blutwurst spritzen? Ich hätte es ja lieber gesehen, wenn die Kläger mit den der UV-Bestrahlung zugerechneten Heilsversprechen argumentiert hätten:
siehe: M1-Leistungssteigerung als Verkausfargument der UVB-Therapie
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47. Gegen den Bundestrainer wurde denn auch nicht einmal ein Verfahren eröffnet, während der OSP-Arzt zwar belangt aber nicht bestraft wurde. Es wäre stossend, wenn für den damals minderjährigen Y. ein tieferer Massstab gelten würde, als für diese beiden Erwachsenen, die sich profimässig und tagtäglich mit der Materie befassen. |
Da steckt das eigentlich Traurige an diesem Fall. Bei den wahren Verantwortlichen hat es kaum etwas bewirkt.
In einer aktuellen Stellenausschreibung (zum 1. April 2013) Radsporttrainer(in) für Altersklasse U17 am Landesleistungszentrum(LLZ) in Erfurt (PDF) wird zum Beispiel das Thema Doping-Prävention mit keinem Wort erwähnt, weder unter den Aufgaben, noch als Voraussetzung.
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