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Dopingprävention / Antidoping in Deutschland



Es war einmal - Beschlüsse der deutschen Sportministerkonferenz 1992:

4. Die Sportministerkonferenz sieht die Notwendigkeit, die Bemühungen der Sportselbstverwaltung zur Bekämpfung des Dopings auch auf Länderebene zu unterstützen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den Ministerien, Landessportbünden, Landesfachverbänden, Vereinen und Schulen zu. Präventive Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund.

Die Sportminister der Länder betonen ihre Bereitschaft, Aktivitäten dieser Institutionen zu unterstützen. Sie erachten die folgenden Maßnahmen als besonders wichtig:

- Sicherstellung einer verantwortungsvollen und qualifizierten sowie regelmäßig stattfindenden sportmedizinischen Betreuung und Beratung der jugendlichen Leistungssportler

- Vertiefende Seminare und Fortbildungsveranstaltungen der Landesfachverbände zum Kampf gegen das Doping

- Verankerung verbindlicher Themen zur Dopingproblematik im Rahmen

der Qualifikation zum Sportmediziner sowie in deren Fortbildung

- Veranstaltung von Aufklärungsmaßnahmen durch die Gesundheitsämter im Rahmen des Auftrags nach der dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens

- Einbeziehung von Fragen der Bekämpfung des Arzneimittelmißbrauchs und des Dopings in Maßnahmen der Länder zur Gesundheitserziehung und Suchtbekämpfung

- Einbeziehung der Dopingproblematik in die Aus- und Fortbildung der Lehrer

- Aufklärungsarbeit in der Schule durch Thematisierung des Fairneßgedankens, insbesondere der Dopingproblematik auch in Verbindung mit außersportlichen Themenbereichen.

- Die Sportminister werden Fördermittel für diejenigen Verbände sperren, die Verstöße gegen die Dopingregeln mitzuverantworten haben.

Beschlüsse/Empfehlungen zum Doping der Sportministerkonferenzen 1977 - 2015








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