Präambel
Die im Deutschen Sportbund zusammengeschlossenen Turn· und Sportverbände verpflichten sich gemäß §§ 2, 3. 4 und 7 der Satzung des DSB die Verwendung von Doping-Substanzen im Sport zu verbieten und das Doping mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Mit diesem Ziel beschließen die Mitgliedsorganisationen des DSB diese Rahmen-Richtlinienals gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereich des Deutschen Sportbundes; weitergehende Bestimmungen internationaler Sportorganisationen werden hierdurch nicht berührt.
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