In einem weiteren Prozess vor dem Kammergericht Berlin, Urteil vom 12.2.1999 erklärte das Gericht, dass Gudrun Fröhner "... teilweise - wenn auch nach ihrem Vortrag aus medizinischen Gründen - Mittel verabreicht hat [sic], die in der Dopingliste aufgeführt seien." Ihre Anwältin habe eingeräumt "dass dabei das in der ehemaligen DDR nicht zugelassene Mittel STS 646 gewesen sein könnte". (Spitzer, Sicherungsvorgang Sport, S. 54) Das STS-Präparat sei allerdings nicht zu Dopingzwecken, sondern im Rahmen des 'Kaiserschemas' von Fröhner angewandt worden. In diesem Prozess hatte Fröhner gegen Giselher Spitzer geklagt, "der Fröhner der Mittäterschaft bei Menschenversuchen und der Dopingverabreichung an Minderjährige beschuldigt" hatte. Angeblich sei das STS-Präparat aber nicht als Dopingmittel verabreicht worden, sondern im Rahmen der medizinisch-therapeutischen Anwendung des Kaiserschemas gegen Wachstumsstörungen (Berliner Zeitung, 17.2.1999).
Bei dem Kaiserschema oder Stoffwechselschema handelte es sich um eine ärztliche Therapie, die bei der Sportvereinigung "Dynamo" häufig im Spitzensport verschrieben wurde. Auch sehr junge Turnerinnen wurden damit behandelt. Fester Bestandteil des Medikamentenmixes war Oral-Turinabol. Damit wurden den Betroffenen scheinbar ganz legal Dopingmittel ärztlich verordnet. (Spitzer, Sicherungsvorgang Sport, S. 171f, Focus, 14.8.2006)
Frau Fröhner war schon früh über die Anwendung der u.M. in die Staatsplanforschung informiert. So könnte es sich bei dem oben erwähntem Kolloquium um eine der folgenden Veranstaltungen gehandelt haben:
Sie wird als Teilnehmerin eines "Anwendungskolloquiums" vom 15.12.1977 am FKS genannt, zu dem Vertreter von 7 Sportarten geladen waren. Laut glaubhafter, eidesstattlich abgesicherter Erklärungen wird Frau Fröhner zweimal mit Vorträgen erwähnt, die in Zusammenhang mit Doping stehen: Auf einem Kolloquium am 25.11.1978 sprach sie zum Thema 'Oralturinabol muskulär und nerval wichtig'. Für den 10.12.1981 wurde sie notiert mit dem Thema 'Jahreserhöhung STS. Gewicht halten mit STS. Leistung richtig erbracht' (zitiert nach Spitzer Doping 1998, S. 106, in diesem Zusammenhang hatte Frau Fröhner gegenüber Spitzer erklärt, 'nicht an Dopingmittelvergabe oder -forschung mitgewirkt zu haben.)