1965 verabschiedete Frankreich, ebenso wie Belgien, ein erstes Anti-Dopinggesetz. Das Thema war, insbesondere durch schwere Vorfälle im Radsport, bereits Ende der 1950er Jahre auf europäischer Ebene als Problem erkannt worden (Europarat Doping-Definition von 1963). Der Französische Staat fühlte sich direkt angesprochen, Doping war eine Angelegenheit der öffentlichen Gesundheit, wobei es insbesondere die Gesundheit der jugendlichen Sportler zu schützen galt.
Das Ministerium für Jugend und Sport fasste 1968 seine Sichtweise und Begründungen in einem bemerkenswerten Text zusammen:
>>> Qu'est-ce que le doping?
Quelle:
Médecine du sport 1968 numéro 1 Spécial
Organe officiel de la Société française de Médecine du sport
rédigé par le Bureau Médical du Ministére de la Jeunesse et des Sports
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