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die deutsche Antidoping-Gesetzgebung



Dossier: Antidoping-Gesetzgebung



2019 Evaluation und Fortschreibung des deutschen Anti-Doping-Gesetzes

Die Praxis der Anwendung des Anti-Doping-Gesetzes geriet nach Verabschiedung gelegentlich in die Kritik. Zu wenige Dopingfälle seien trotz des Gesetzes aufgedeckt worden. Die Wirkung sein gering. Wie gehabt seien höchsten im Amateurbereich, insbesondere aus dem Bodybuilding, Dopingvergehen ermittelt worden. Schnell kam der Ruf nach Aufnahme einer Kronzeugenregelung auf.

 

Da die Evaluation des Gesetzes ansteht, wurde die Evaluation mit Schwerpunkt Kronzeugenregelung in einer öffentlichen Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages behandelt.

 

Diese Sitzung fand am 23. Oktober 2019 statt.

 

Hier die eingereichten Stellungnahmen und das Wortprotokoll der Sitzung:

 

bundestag.de: Wordprotokoll und eingereichte Stellungnahmen

 

bundestag.de: Wortprotokoll der 34. Sitzung. Öffentliche Anhörung zu "Änderungs-und Ergänzungsbedarfe im Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG), insbesondere zur Einführung einer gesonderten Kronzeugenregelung" Selbstbefassung SB 19(5)54

 


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