"Anspruch auf finanzielle Hilfe nach diesem Gesetz haben Personen, die erhebliche Gesundheitsschäden erlitten haben, weil 1. ihnen als Hochleistungssportlern oder - nachwuchssportlern der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind, 2. ihrer Mutter während der Schwangerschaft unter den Bedingungen der Nummer 1 Dopingsubstanzen verabreicht worden sind." ... (1) Ansprüche wegen desselben Lebenssachverhalts aus anderen Rechtsgründen bleiben unberührt. Auf Grund dieser Ansprüche bereits gewährte Leistungen werden nicht auf die Leistungen nach diesem Gesetz angerechnet. (2) Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht auf Leistungen der Sozialhilfe angerechnet.
>>> das DOHG, entgültige Fassung
Der Bundesrat beschließt das Gesetz am 12.7.2002. In einer Erklärung dazu heißt es u.a.: "Das Gesetz sieht für die circa 10.000 Sportler, die zwischen 1970 und 1989 in der Regel mit Anabolika gedopt wurden, eine Anmeldefrist für Ansprüche bis zum 31. März 2003 vor. (...) In einer Entschließung begrüßte der Bundesrat ausdrücklich, dass nach zehn Jahren der Diskussion die Doping-Opfer der ehemaligen DDR durch eine Einmalzahlung eine finanzielle Hilfe erfahren. Er bedauerte jedoch, dass kein Festbetrag in Höhe von 5.000 EURO für die Betroffenen im Gesetz vorgesehen wurde. Die Nennung eines Festbetrages wäre eine eindeutige Aussage für die Opfer und eine wirksame Soforthilfe, so der Bundesrat. Unabhängig vom geplanten Erfahrungsbericht der Bundesregierung in der 15. Legislaturperiode sprach sich der Bundesrat für weitere Hilfen aus." (Bundesrat, Drucksache 535/02 )
Die Anträge mussten bis zum 31. März 2003 eingegangen sein. 2007 Bilanz des DOH-Gesetzes"Insgesamt wurden 308 Anträge auf Hilfeleistung von Dopingopfern aus der ehemaligen DDR eingereicht. 194 Antragsteller (63%) wurden als anspruchsberechtigt anerkannt, 108 Antragsteller (35%) mussten abgelehnt werden, und sechs Antragsteller (2%) haben ihren Antrag zurückgezogen. Als Ablehungsgründe ergaben sich Verfristungen (17 Fälle), fehlende Mitwirkung (42 Fälle), keine Dopingverabreichung während der Schwangerschaft (21 Fälle) und sonstige fehlende Voraussetzungen wie z.B. nicht ausreichendes fachärztliches Gutachten oder nicht nachgewiesene Zugehörigkeit zum Leistungssport (28 Fälle).
Den 194 Anspruchsberechtigten wurden bis Ende August 2005 von den zur Verfügung stehenden 2.025.00,- Euro, in mehreren Abschlägen und abhängig vom Verfahrensstand - Widerspruchs- und Klageverfahren - insgesamt jeweils 10.438,71 Euro ausgezahlt." (S: 143) >>> Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2006
Der Gesetzesverabschiedung ging eine Diskussion im Sportausschuss zu den zwei vorliegenden Gesetzesentwürfen voraus, die zu einer Beschlussempfehlung führte (Drucksache 14/9440, s.u.). Diese Empfehlung wurde vom Bundestag angenommen. Darin steht "der Deutsche Bundestag sollte sich in der 15. Legislaturperiode [von 2002 bis 2005] mit dem Vollzug des Gesetzes befassen.
Auf der Grundlage eines Erfahrungsberichtes der Bundesregierung sollte dann geprüft werden, ob weitere Hilfen für die Dopingopfer noch erforderlich sind." - diese weiterführende erneute Befassung mit dem Thema der DDR-Dopingopferhilfe auf parlamentarischer Ebene steht noch aus. der Weg zum Gesetz: Anträge, Entwürfe, DiskussionenBereits 1994 ist im Bericht der Enquete-Kommission (31.5.1994) „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" von Dopingopfern die Rede und einer Notwendigkeit, ihnen unbürokratisch finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.
Als Opfer des DDR-Regimes werden auch Opfer durch Doping genannt und mögliche finanzielle Entschädigungen skizziert:
27.3.2001 Antrag der CDU/CSU zur Errichtung eines Fonds zur Unterstützung der Doping-Opfer der DDR
>>> Antrag CDU/CSU auf Einrichtung eines Fonds
Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit der deutschen Wiedervereinigung stand neben vielen Bereichen unserer Gesellschaft auch der Sport vor der Aufgabe, unterschiedliche Strukturen zusammenzuführen. Den föderalen Strukturen in den alten Ländern mit der individuellen Leistungsbereitschaft des Einzelnen standen staatlich autoritär geprägte Strukturen mit der kollektiven Inanspruchnahme der Sportlerinnen und Sportler gegenüber. Sport war in der ehemaligen DDR Mittel staatlicher Repräsentation, staatlicher Propaganda; sportliche Spitzenleistungen sollten der Welt die Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft widerspiegeln und das Ansehen der ehemaligen DDR stärken. Für junge Menschen war der Spitzensport oftmals der einzige Weg zum sozialen Aufstieg und der gesellschaftlichen Anerkennung. (...) Systematisches Doping im Sport gehört zu den bedrückendsten Hinterlassenschaftender ehemaligen DDR. Gerichtlich weitgehend abgeschlossen, wissenschaftlich mehr oder weniger sorgfältig aufgearbeitet haben wir den Zugang zu der Kategorie der menschlichen Schicksale der Opfer eines systematischen Dopings verdrängt. Die positiven Auswirkungen des erfolgreichen Leistungssports der ehemaligen DDR haben wir bis in die heutige Zeit anstandslos übernommen. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der ehemaligen DDR sind willkommene Sieger bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften. (...) II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf: Durch die Einrichtung eines Fonds ist sicherzustellen, dass dem Doping-Opfer-Hilfe e.V. Mittel zu Verfügung gestellt werden, damit Sportlerinnen und Sportlern der ehemaligen DDR, die durch Einnahme von Dopingsubstanzen geschädigt sind, angemessen geholfen werden kann. 31.5.2001 Bundestagsdiskussion über den CDU/CSU-Antrag
>>> Beratung des Antrags Errichtung eines Fonds zur Unterstützung der Doping-Opfer der DDR, stenographischer Bericht
Zitate: Klaus Rieger, CDU: Noch zehn Jahre nach der Wende bessern die Sportler der ehemaligen DDR die deutsche Bilanz bei Welt- und Europameisterschaften sowie Olympischen Spielen auf. Ohne deren Spitzenleistungen würde die Bilanzierung des deutschen Spitzensports im internationalen Vergleich sehr viel schlechter ausfallen. Noch zehn Jahre nach der Wende profitieren wir von den Jugend- und Kaderschulen der ehemaligen DDR. Diese Nachfolge des DDR-Sportsystems haben wir gerne angetreten. Wir schmücken uns mit den herausragenden Leistungen. Wir stehen gerne neben den Erfolgreichen des ehemaligen DDR-Systems. Wir verleihen ihnen das Silberne Lorbeerblatt. Die Medien widmen diesen Spitzensportlern umfassende Aufmerksamkeit und die Sponsoren zeigen sich großzügig. Dies ist im Grunde nicht zu kritisieren. Doch, meine Damen und Herren, diese herausragenden Leistungen von Topsportlern der ehemaligen DDR haben einen langen Schatten. Er heißt Doping, systematisch angewendet an vielen jungen Athleten, oft gegen deren Willen, meist ohne deren Wissen. (...) Es ist an Zynismus kaum zu überbieten, wenn Ärzte vor Gericht erklären, es sei für sie selbstverständlich gewesen, junge Sportler bei ihrem Streben nach Höchstleistungen mit Dopingmitteln zu unterstützen; gesundheitliche Schäden seien zu erwarten gewesen. Dies zeigt die Gewissenlosigkeit, mit der mit jungen Menschen und Doping umgegangen wurde. An jungen Sportlerinnen und Sportlern wurden Medikamente erprobt. Gesundheitliche Risiken wurden von Funktionären, Trainern und Betreuern bewusst in Kauf genommen. Die Athleten waren in der Regel ahnungslos. Wir wissen heute durch gerichtliche Verfahren mehr über diese verwerflichen Methoden und Machenschaften. Wir sollten uns deshalb zu beiden Seiten der Medaille des Leistungssports der ehemaligen DDR bekennen, zu den Siegern und zu den Opfern. (...)
Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) (SPD): (...) [ich] möchte aber heute in diesem Hohen Hause die Gelegenheit nutzen, einmal in einem Satz erwähnen zu dürfen, dass es auch unter den Trainern und den Sportmedizinern der damaligen DDR – zugegeben, es war eine klare Minderheit – solche gegeben hat, die sich aus moralischer Überzeugung geweigert haben – einmal muss ich das sagen dürfen –, bei diesem Spiel mitzumachen. Denn sie konnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass zum Beispiel Kindern ohne ihr Wissen Dopingsubstanzen zugeführt wurden, damit sie die geforderten Zeiten, Weiten und Höhen erzielen konnten. Wer sich dazu durchringen konnte bzw. durchgerungen hat, für den gab es Probleme; das weiß ich sehr wohl. Ich betone noch einmal: Es war eine Minderheit. Aber es gehört auch zur Ehrlichkeit und zur Fairness, das einmal fest zustellen. (...) 17.10.2001 Öffentliche Anhörung zum CDU/CSU-Antrag im Sportausschuss
>> Öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU 'Errichtung eines Fonds zur Unterstützung der Doping-Opfer der DDR' - gesamtes Protokoll und ausgewählte Zitate
Geladen als Sachverständige waren:
14.5.2002 Gesetzentwurf von SPD und Bündnis90/die Grünen
14.5.2002 Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDPGesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Riegert, Friedrich Bohl, Peter Letzgus, Walter Link (Diepholz), Dr. Klaus Rose, Norbert Barthle, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Reinhard Göhner, Hans-Peter Repnik, Wilhelm Josef Sebastian und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Klaus Kinkel und der Fraktion der FDP
12.6.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses, Drucksache 14/9440
>> Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses , Drucksache 14/9440
Beschlussempfehlung und Bericht zu 1) dem Gesetzesentwutf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu 2) Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Riegert, Friedrich Bohl, Peter Letzgus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Klaus Kinkel und der Fraktion der FDP und zu 3) dem Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Norbert Barthle, Friedrich Bohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Lösung: Einrichtung eines Hilfefonds beim Bundesverwaltungsamt. 1. Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 14/9028 – in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der PDS und bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
"Der Deutsche Bundestag sollte sich in der 15. Legislaturperiode mit dem Vollzug des Gesetzes befassen. Auf der Grundlage eines Erfahrungsberichtes der Bundesregierung sollte dann geprüft werden, ob weitere Hilfen für die Dopingopfer noch erforderlich sind."
Monika, Dezember 2009, Ergänzungen
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