Am 26.9.1970 gab sich der Deutsche Sportbund DSB zum ersten Mal Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings. Manfred Donike zitiert daraus:
1977 DSB-Rahmenrichtlinien, erweiterte FassungAm 3.12.1977 tritt eine erweiterte Fassung der DSB-Richtlinien in Kraft: Manfred Donike schreibt dazu, dass diese Rahmenrichtlinien von 1977 gegenüber der ersten Fassung im Wesentlichen zwei Veränderungen aufweisen:
Quelle, Die Lehre der Leichtathletik, Nr. 1/2 10. Januar 1979, Nr 5 30. Januar 1979
* Entsprechend dieser Erläuterung muss davon ausgegangen werden, dass das körpereigene Testosteron nicht verboten war, denn dieses wurde explizit vom IOC erst 1982 auf die Verbotsliste genommen, da zuvor keine zugelassene Nachweismethode zur Verfügung stand. An dieser arbeitete M. Donike zur damaligen Zeit noch. (M. Berlioux, de Mondenard, S. 1042, Univ. Münster, S. 74) Allerdings könnte die IAAF das anders gesehen haben. Es gibt jedoch etliche Aussagen, wonach in Westdeutschland von führenden Verantwortlichen davon ausgegangen wurde, dass Testosteron nicht verboten war.
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