Doping-Problematik
Die Sportministerkonferenz hat sich - bestärkt durch die Vorgänge anlässlich der Olympischen Spiele in Seoul - erneut sehr ausführlich mit der Doping-Problematik befasst.
Um zu einer Versachlichung der Doping-Diskussion beizutragen, hat sie dazu renommierte Experten angehört.
Die Sportminister haben ihren Beschluss vom 26.11.1987 bekräftigt, in dem sie sich gegen jede manipulierte Leistung im Sport aussprechen.
Die Sportminister lehnen jede unerlaubte Leistungsbeeinflussung durch pharmakologische Maßnahmen entschieden ab, weil sie den Regeln des Sports und dem Prinzip des Fair-play widerspricht und zugleich die Gesundheit der Sportler gefährdet.
Die Sportminister sind sich einig, dass die Sportbewegung pädagogisch glaubwürdig bleiben muss. Eltern, die ihre Kinder dem Sport anvertrauen, müssen die Gewissheit haben, dass die Kinder erzieherisch verantwortungsvoll betreut und nicht manipuliert
werden.
Das Ansehen und die Werte des Sports werden durch Doping gefährdet.
Die Sportminister sind sich der Tatsache bewusst, dass die Bekämpfung des Dopings nicht nur durch Strafandrohung und Sanktionen möglich ist. Notwendig sind eine verbesserte Aufklärung und Beratung der Athletinnen und Athleten. Ohne internationale Einheitlichkeit und Solidarität bei der Bekämpfung des Dopings sind alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt.
In dieser Situation betonen die Sportminister:
1. Doping muss durch koordinierte Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene bekämpft werden.
2. Die Verabschiedung einer Anti-Doping-Charta durch die 2. Sportministerkonferenz der UNESCO in Moskau sowie die Initiative des Europarates zur Einrichtung von Doping-Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen werden begrüßt.
3. Die Sportfachverbände werden aufgefordert, die Beschlüsse des Nationalen Olympischen Komitees und des Deutschen Sportbundes, wonach auf nationaler Ebene künftig Kontrollen auch außerhalb der Wettkämpfe vorzusehen sind, in ihrem Regelwerk unverzüglich umzusetzen.
4. Die von den Sportfachverbänden zu beschließenden Regelungen sollen durch eine Selbstverpflichtung der Sportler ergänzt werden und Sanktionen bei Weigerung durch Sportler oder bei positiven Ergebnissen von Doping-Kontrollen vors5. Sportfachverbände, die sich Regelungen der genannten Art verschließen, müssen mit Sanktionen bis hin zum Ausschluss von staatlicher Förderung rechnen. DSB und NOK werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
6. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Mittel für den Bundesbeauftragten für Dopinganalytik in ihren Haushalt einzustellen, die zukünftig auch die Analyse von Proben, die außerhalb der Wettkämpfe genommen werden, möglich machen.
7. Staatliche Stellen müssen flankierend alle diejenigen Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, Doping zu verhindern. Das Arzneimittelrecht ist auf mögliche effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings zu überprüfen.
8. Es ist Aufgabe der Ärzte und aller Personen, welche die Sportlerinnen und Sportler betreuen, über die gesundheitlichen Risiken des Dopings aufzuklären. Soweit Ärzte oder andere Betreuer gegen Strafrecht oder Standesrecht verstoßen, sollten die
Staatsanwaltschaften bzw. die Standesorganisationen unnachsichtig einschreiten.
9. Die Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Absicherung der Athletinnen und Athleten müssen noch weiter verstärkt werden.