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BRD/DDR Dokumente, Protokolle, Berichte, Texte





13. Sportbericht der Bundesregierung, 5.12.2014

Deutscher Bundestag

Drucksache 17/3528

18. Wahlperiode 05. 12. 2014

 

>>> 13. Sportbericht der Bundesregierung

 

Die Plenardebatte zu dem 13. Sportbericht fand erst am 19. Januar 2017 statt. Themen waren hier insbesondere die in der Zwischenzeit erarbeitete Spitzensportreform, das verabschiedete Anti-Doping-Gesetz und in Andeutung der Dopingskandal um Russland.

Die Drucksachen siehe unten.

 



Inhalt Thema Doping:

C. Bekämpfung von Doping, Manipulationen von Sportwettbewerben

und Korruption

1. Dopingbekämpfung

1.1 Internationale Situation

1.2 Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

1.3 Nationale Anti-Doping Agentur (NADA)

1.4 Dopingprävention

1.5 Dopinganalytik und -forschung

1.6 Sportfachverbände

 

1.1 Internationale Situation

Die WADA, die von Deutschland jährlich mit über 500 000 Euro unterstützt wird, hat den ersten WADC aus dem Jahr 2002 zunächst in den Jahren 2006 bis 2007 und erneut in 2012 bis 2013 in mehreren Konsultationsrunden überarbeitet. In der Welt Anti Doping Konferenz im November 2013 in Johannesburg (Südafrika) wurde der neue WADC 2015 verabschiedet, der zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Er verstärkt die Vereinheitlichung der weltweiten Dopingbekämpfung und flexibilisiert die Sanktionen. Flankierend wurden auch die vier internationalen Standards (zum Testverfahren, zu den Laboren, zu therapeutischen Ausnahmegenehmigungen und zum Datenschutz) überarbeitet. Deutschland hat sich in den Konsultationsrunden für eine Vielzahl von Verbesserungen eingesetzt, so z.B. für den Jugendschutz, die Verhältnismäßigkeit, die Menschenrechte und den Datenschutz. Die von Deutschland aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geäußerten Bedenken zur Regelsperre von vier Jahren wurden von der WADA und der Mehrzahl der Staaten nicht geteilt. In 2014 gilt es nun, den WADC 2015 in Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81 – Drucksache 18/3523

nationale sportrechtliche Regelungen zu überführen. Dies wird durch die NADA und die Bundessportfachverbände erfolgen.



12.2.7 Forschung in der Dopingbekämpfung

Das BISp hat die Aufgabe, Forschungsvorhaben zu den Kernfragen der Dopingbekämpfung, die zur Erfüllung der dem BMI auf dem Gebiet des Spitzensports obliegenden Aufgaben beitragen, zu initiieren, zu fördern und zu koordinieren.

Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt in folgenden Forschungsbereichen:

- Studien zur Verbesserung der Dopingkontrollen sowie der Dopinganalytik einschließlich des Blutdopings;

- Evaluationsstudien durchgeführter Präventionsmaßnahmen der NADA;

- Rechtsfragen der Dopingbekämpfung;

- Geschichte des Dopings und der Dopingbekämpfung.

Besonders bedeutsam war das vom DOSB initiierte Projekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“, welches disziplinübergreifend durchgeführt wurde. Der Bearbeitungsschwerpunkt lag im Bereich der Dopinggeschichte in Westdeutschland. Daneben sollten Forschungsperspektiven u.a. aus der (Sport)Medizingeschichte, Ethikgeschichte, sowie der Soziologie, Politik und Rechtswissenschaft Berücksichtigung finden. Das Forschungsprojekt hatte das Ziel einer vorbehaltlosen, umfassenden Aufklärung und Systematisierung des Phänomens Doping in Deutschland. Zur Systematisierung und Strukturierung der Daten wurden zeitliche Phasen herausgearbeitet. Nach der Ausschreibung und entsprechender Begutachtung erfolgte die Vergabe durch das BISp an zwei Forschungsnehmer (HU Berlin und WWU Münster). Die ursprünglich gestellten zwei Anträge konnten nach Erstellung eines Schnittstellenkonzeptes zur Aufgabenverteilung zusammengelegt werden. Für die Bearbeitung der letzten Zeitphase stellte die Methodik der Zeitzeugenbefragung die Forschungsnehmer vor eine besondere Problematik.

Die Erkenntnisse mündeten in zahlreichen wissenschaftlichen Vorträgen und Publikationen in unterschiedlichsten Fachzeitschriften und Monografien. Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages wurde mehrfach über den Sachstand der Projektarbeiten, wesentliche Zwischenergebnisse und den Abschlussbericht des Vorhabens unterrichtet. Die Ergebnisse sollten Aufklärung über das sich teilweise im Dunkelfeld befindende Phänomen und deren Einzelfälle in Gänze leisten und dieses in einen sozialgeschichtlichen Kontext der jeweiligen Zeit setzen.

Die Studie hat gezeigt, dass diese Thematik sowohl politisch als auch gesellschaftlich von hoher Relevanz ist. Eine umfassende Aufarbeitung der Dopinghistorie auch in Westdeutschland ist aus Sicht der Repression und der Prävention für die Dopingbekämpfung bedeutsam. Dies betrifft insbesondere die mit dem Projekt bezweckte Erkenntnis über strukturelle Zusammenhänge, die zum Einsatz von Dopingmitteln beigetragen haben. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für zukünftige Forschungen auf dem Gebiet der Dopingprävention. Die Klärung eines weiteren Forschungsbedarfs vom Stichtag an bis heute ist derzeit vom BISp in Bearbeitung, da neue Erkenntnisse aus anderen Untersuchungen in die Bewertung mit einfließen sollen. (Hervorhebung Monika)

 



2017 Plenardebatte über den 13. Sportbericht

Die Pllenardebatte hatte vor allem das Ziel über die Empfehlungen des Sportausschusses vom 23.09.2016 abzustimmen, die auch angenommen wurden. Die Antrage der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden abgelehnt.

 

>>> 2017 Plenardebatte zu dem 13. Sportbericht ab S. 8)

 

>>> Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses (5. Ausschuss), Drucksache 18/9748

 

>>> Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/10876

 

>>> Entschließungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 18/10893

 

Empfehlungen des Sportausschusses zum Thema Doping und Korruption:

 

- vor dem Hintergrund anhaltender Dopingvorwürfe gegenüber nationalen und internationalen Sportverbänden, Organisationen und Athletinnen und Athleten auf eine rasche und lückenlose Aufklärung zu drängen, den Schutz sauberer Athletinnen und Athleten auch hierzulande weiterhin zu unterstützen, andere Länder beim Aufbau effektiver Anti-Doping-Strategien zu beraten und für die Verabschiedung einer stringenten Anti-Doping-Gesetzgebung zu werben;

 

– gemeinsam mit der Welt- Anti-Doping-Agentur (WADA) und den nationalen bzw. internationalen Sport(fach)verbänden den globalen Kampf gegen Doping im Sport weiterzuentwickeln und dabei sich vor allem für verbandsunabhängige Trainings-, Wettkampfkontrollen und Ergebnismanagements stark zu machen;

 

– im Rahmen der Sportministerkonferenz die Bundesländer aufzufordern, ihren Verpflichtungen bei der Dopingprävention stärker nachzukommen und dabei die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) und die Deutsche Sportjugend (dsj) zu unterstützen;

 

– sich zusammen mit den Bundesländern für die Etablierung von weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzusetzen, die eine unverzichtbare Expertise in der Bekämpfung von Doping, Spielmanipulation und Korruption im Sport vorweisen;

 

– sich mit Blick auf Sportverbände und sportnahe Institutionen auf europäischer und internationaler Ebene für die Einrichtung und Weiterentwicklung von „Compliance“, „Anti-Korruptions-“ bzw. „Good-Governance-“Richtlinien einzusetzen, bei denen zeitgemäße und transparente Berichtspflichten, nachwirkende Sanktionsmechanismen oder der Schutz von Hinweisgebern verlangt werden;

 

– die abschließenden Ergebnisse der staatlichen Ermittlungen beim Weltfußballverband FIFA, die Vorwürfe im Kontext der Fußball-WM 2006, zur UNESCO-Welt-sportministerkonferenz oder Sitzungen des Europarates zu thematisieren und weitergehende Konsequenzen für den Kampf gegen Korruption im Sport zu prüfen;

 

– die Repräsentanz deutscher Vertreter in internationalen Sportorganisationen zu fördern (u. a. im Blick auf einen Beitrag zur stärkeren Umsetzung von „Good-Governance-Standards“), als auch einen regelmäßigen Austausch zwischen deutschen Amtsträgern im internationalen Sport zu beleben;

 


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