Der DLV eröffnete damals Verfahren gegen mehrere Geständige, sanktioniert wurde allerdings nur Walter Schmidt. Der Rechtsausschuss des Hessischen Leichtathletikverbandes (HLV) verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen die Regel 16 der allgemeinen Leichtathletikbestimmungen zu einer einjährigen Wettkampfsperre auf Bewährung. Grund für die Bewährung: "Der Rechtsausschuss kann nicht ausschließen und geht deshalb zu Gunsten des Betroffenen davon aus, dass dem Betroffenen durch Sportärzte, die für den DLV offiziell tätig waren oder sind, anabole Steroide verabreicht wurden, ohne dass die im DLV dafür Verantwortlichen den nötigen Einhalt geboten hätten, was diesen Verantwortlichen möglich gewesen wäre." Deutlich widersprach das Gericht einem Trainer, der als geladener Zeuge behauptet hatte, niemals mit Schmidt über Anabolika geredet zu haben. Diese Aussage wurde von den Ausschussmitgliedern als unglaubwürdig eingestuft. Um wen es sich handelte, wird nicht deutlich, allerdings war Bundestrainer Karl-Heinz-Leverköhne während dieser Anhörung von dem Zeugen Horst Klehr in Zusammenhang mit Anabolikaanwendungen des Hammerwerfers Karl-Hans Riehm belastet worden. (Singler/Treutlein, S. 213ff)
Walter Schmidt sprach sich in der Verhandlung nicht gegen anabole Steroide aus. Und er bekannte ganz selbstverantwortlich zu den Dopingmitteln gegriffen zu haben:
Ilse Bechthold, Vertreterin des DLV bei der Verhandlung, hatte für Freispruch mangels Beweisen plädiert. Schmidt selbst reagierte auf das Urteil enttäuscht. Seiner Ansicht nach wurde seine Ehrlichkeit und sein Versuch deutlich zu machen, warum ein Sportler nach den verbotenen Mitteln greift, nicht anerkannt. Unklar blieb zudem, warum er der einzige der 'Hormies' blieb, der bestraft wurde. Schmidt ging in Revision und erreichte Ende Juni 1978, dass die Sperre durch den Rechtsausschuss des DLV aufgehoben wurde. Ein Verstoß gegen die Dopingbestimmungen sei ihm nicht nachzuweisen, lediglich ein sportschädigendes Verhalten, wofür er zur Zahlung von 100.- DM verpflichtet wurde. Schmidt war anscheinend nicht mehr persönlich für eine persönliche Aussage vorgeladen worden, was durch seinen Anwalt heftig kritisiert wurde. (FAZ, 1.7.1978)
Die von Schmidt hervorgehobene Selbstverantwortung wurde auch von Prof. Klümper betont. Die Haltung Schmidts diente ihm als wichtiges Beispiel für seine Rechtfertigung dafür, warum er Sportlern Anabolika unter ärztlicher Aufsicht verabreichte und verabreichen möchte. Nur so könne eine Übermedikamentalisierung und daraus entstehende Schäden vermieten werden. Klümpers gab zudem an, dass Schmidt bereits 1971 diese Dopingmittel eingenommen hatte. Schmidt selbst bestätigte dies später in Aussagen vor Gericht.
Wohlgemerkt, Anabolika waren längst verboten, auch Ärzte hatten sich daran zu halten.
Im Herbst 1978 erklärte Walter Schmidt in einem Interview mit der Welt auf die Frage, ob er wieder trainieren wolle und wenn ja, mit oder ohne Anabolika, dass ihm in diesem Fall keine andere Wahl bliebe als erneut zu dopen: Walter Schmidt beendete nach der Sperre seine Karriere.
von Maki, Mai 2011
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